ANERKANNTES V16-WARNSIGNAL


CAR-LITE ist anerkannt als V16 Lichtsignal/Warnlampe/Notfallwarnleuchte.

Alle für eine Notfallwarnleuchte vorgeschriebenen Anforderungen werden erfüllt.

Nachfolgend werden alle vorgeschriebenen Eigenschaften eines V-16-Leuchtsignals aufgeführt. Alle Eigenschaften erfüllen die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung Abschnitt 4 „Lichtsignal-Gefahrenkennzeichnung“.

Vorgeschriebene Anforderungen an das V-16-Leuchtsignal:


Strahlungswinkel: Das optische System ist so ausgestattet, dass das Licht eine horizontale Sichtbarkeit von 360 Grad erlaubt und vertikal mindestens ± 8 Grad nach oben und unten sichtbar ist.

Leuchtintensität: Die Intensität hat bei einem 0 Gradwinkel eine Wirkung zwischen 40 y 80 Cd mit einer Leistungsdauer von mindestens 30 Minuten.

Energieversorgung: Unabhängiger Batteriebetrieb. Mit der Batterie wird eine Mindestleistung von 90% der Nominalkapazität 18 Monate lang nach Einlegen der Batterie garantiert.

IP-Schutzart: Mindestens IP54.
Stabilität: Das Gerät ist so konzipiert, dass es stabil auf einer ebenen Fläche angebracht werden kann. Bei einem Luftzug mit dynamischem Druck bis 180 Pa ist auch bei ungünstigster Windrichtung kein Verrutschen möglich.

Blinksignalfrequenz: Zwischen 0,8 und 2 Hz.
Die Leuchtfunktion ist bei Temperaturen zwischen 10ºC und 50ºC garantiert.

Durchführung der Prüfungen: Der Nachweis für die in den vorgenannten Abschnitten a) bis g) aufgeführten Eigenschaften wird durch ein Labor erbracht, welches die Voraussetzungen der Norm UNE EN-ISO 17025 der Nationalen Akkreditierungsstelle (oder einer anderen in einem Mitgliedsland anerkannten Akkreditierungsstelle gemäß EG-Verordnung Nr. 765/2008 entsprechend der in Artikel 11 der genannten Verordnung festgelegten Bedingungen) für die Verordnung UN/ECE 65 erfüllt. Bei erfolgreicher Prüfung stellt das Labor ein Zertifikat aus.